Wildbachbegehungen 2024
Wildbachbegehungen 2024
Um mögliche Naturkatastrophen zu vermeiden, ist die Gemeinde Abtenau laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung.
In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung 2024 von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt, welche sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfen. Die vorgefundenen Missstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen zu entfernen.
Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir die BürgerInnen der Gemeinde Abtenau die Firma umwelterkundung.at bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem Sie Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Missstände ehestmöglich beseitigen.
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