zurück zur Übersicht

Zweitwohnsitzabgabe

Seit 01.01.2023 wird in der Marktgemeinde Abtenau die Zweitwohnsitzabgabe eingehoben.

Grundlage ist das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, LGBl 71/2022 (ZWAG)

Zur Zweitwohnsitzabgabe darf auf das Informationsblatt hingewiesen werden.

Die Aufnahme bzw. Auflassung eines Zweitwohnsitzes ist mit dem dafür vorgesehenen Formular der Abgabenbehörde (Gemeinde) anzuzeigen. - Anzeigeformular

Darüber hinaus ist bis zum 15. Jänner für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abgabenerklärung einzureichen, wo Ausnahmen geltend gemacht werden können.

Ausnahmen sind:

  • Für touristische Beherbergung (außer Ferienwohnungen, die länger als 6 Monate vermietet wurden)
  • Für land- oder fortwirtschaftliche Zwecke (zB. Bewirtschaftung von Almen oder Forstkulturen)
  • Für Zwecke der Ausbildung, Berufsausbildung, soweit ein Wohnbedürfnis besteht
  • Für Zwecke der notwendigen Pflege oder Betreuung von Menschen
  • Wohnungen die durch Rechtserwerb von Todeswegen oder nach 10-jährige Hauptwohnsitznutzung durch Schenkung oder Übergabevertrag erworben werden
  • Ein entsprechendes Musterformular für die Abgabenerklärung wird noch vom Land Salzburg ausgearbeitet und steht ab dem 4. Quartal 2023 zur Verfügung.

 

> Abgabenerklärung für die Zweitwohnsitzabgabe